24. Februar 2022
ab sofort gilt bei Teilnahmen an Präsenzlehrgängen an den Staatlichen Feuerwehrschulen die 3G-Regelung.
Es wird wie folgt verfahren:
- für nicht Geimpfte täglicher Test unter Aufsicht
- Eingangstestung bleibt erhalten (i.d.R. montags)
- bei erstmaliger Anreise ist ein zusätzliches Testzertifikat einer externen Stelle erforderlich (bestätigter Selbsttest, PoC-Antigen oder PCR-Test)
- bei mehrwöchigen Lehrgängen wird das externe Testzertifikat aber lediglich einmal (bei der ersten Anreise) gefordert